BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Prozesskostenhilfebeschluss

PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Verfassungsrecht

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.