Ob eine Entscheidung der Besatzungsmacht über einen Antrag auf Gewährung einer Entschädigung auf unrichtiger …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Ob eine Entscheidung der Besatzungsmacht über einen Antrag auf Gewährung einer Entschädigung auf unrichtiger Rechtsanwendung oder auf unzutreffender Beweiswürdigung beruht, beurteilt sich ausschließlich nach dem Recht, das im Zeitpunkt der das Verfahren abschließenden Entscheidung anzuwenden war.
2. Eine Antragstellung nach dem Abgeltungsgesetz bewirkt in der Regel, dass der Schadensfall in seiner Gesamtheit anhängig ist. Er ist deshalb auch in seiner Gesamtheit Gegenstand der getroffenen Entscheidung.