LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die Pflege durch einen nichtehelichen Lebensgefährten stellt "fremde Wartung und Pflege" iS von § 558 Abs 3 S …

Sozialrecht

Leitsatz

Die Pflege durch einen nichtehelichen Lebensgefährten stellt "fremde Wartung und Pflege" iS von § 558 Abs 3 S 5 RVO dar.