OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 5

In einer obergerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO können …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

In einer obergerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO können divergenzfähig abstrakte Rechtssätze aufgestellt werden, welche in einem Hauptsacheverfahren zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO (Divergenz) herangezogen werden können.

In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 Abs 1 Satz 2 VwGO ist im Rahmen der Entscheidung, ob ein Anordnungsanspruch vorliegt, zwischen der tatsächlichen und rechtlichen Seite des Anordnungsanspruchs zu unterscheiden und hinsichtlich der rechtlichen Bewertung eines (möglicherweise) nur "nach summarischer Prüfung" festgestellten Sachverhaltes das Bestehen oder Nichtbestehen des geltend gemachten bzw zu sichernden Anspruchs strikt zu prüfen; insoweit ist für eine bloß kursorische, "summarische" Prüfung der Rechtslage in aller Regel kein Raum.