OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Es verstößt gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn das Gericht einen per Telefax übermittelten …

Strafrecht

Leitsatz

Es verstößt gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn das Gericht einen per Telefax übermittelten unleserlichen Beweisantrag in einem in Abwesenheit des Betroffenen und seines Verteidigers durchgeführten Bußgeldverfahren ohne den

vorangegangenen Versuch einer Aufklärung des Inhalt des Antrags als nicht berücksichtigungsfähig ablehnt.