OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für eine junge Fraus und Mutter aus einem Schädelhirntrauma II.

Zivilrecht

Leitsatz

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes für eine junge Fraus und Mutter aus einem Schädelhirntrauma II. Grades mit Pfeilnahtsprengung und Scheitelbeinfraktur, einem rechtsseitigen temporalen Hirndefekt mit leichter Erweiterung des rechten Unterhorns und linksbetont verplumptem Ventrikelsystem, einer Hirnstrombildveränderungen mit Thetafokus links-temporal, einer Kopfschwartenplatzwunde, Schürfwunden an Armen und Beinen, den Verlust des Geruchssinns, vorübergehende Hörstörungen, witterungsabhängige Kopfschmerzen, allgemeine Hirnleistungsschwäche, Schwindelerscheinungen, körperliche Schwäche und Geräuschempfindlichkeit hervorgerufen durch einen Verkehrsunfall.