Auch das Züchten von Champignons kann sich als landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Auch das Züchten von Champignons kann sich als landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Dies gilt auch dann, wenn selbsterzeugte Produkte verwendet werden und die Zucht großen Hallen durchgeführt wird. Auch die Beschäftigung zahlreicher Arbeitskräfte schadet nicht.