OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Auch das Züchten von Champignons kann sich als landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Auch das Züchten von Champignons kann sich als landwirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Dies gilt auch dann, wenn selbsterzeugte Produkte verwendet werden und die Zucht großen Hallen durchgeführt wird. Auch die Beschäftigung zahlreicher Arbeitskräfte schadet nicht.