Die Freizeitlärm-Richtlinie - Gemeinsamer Runderlaß mehrerer niedersächsischer Ministerien - stellt eine den …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Freizeitlärm-Richtlinie - Gemeinsamer Runderlaß mehrerer niedersächsischer Ministerien - stellt eine den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende, auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwertbare Entscheidungshilfe zur Beurteilung der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräuscheinwirkungen dar.
2. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte durch Anordnung technischer Schallschutzvorkehrungen oder organisatorischer Maßnahmen oder einer Kombination von beiden sicherstellt.