Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Berufungsrücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 350.019,59 € festgesetzt.
Gründe
1
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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