Die auf § 42 Abs 1 S 3 BBG gestützte Anordnung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die auf § 42 Abs 1 S 3 BBG gestützte Anordnung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen, ist ein Verwaltungsakt.