ArbG Duisburg · Nordrhein-Westfalen 2 Urteil zitiert von 1

Lohnzahlung für April bis Juni 2019 unter Zinsanspruch KI-Titel

Lohnanspruch · Zinsen · Lohnabrechnung · Verurteilung · Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat April 2019 an die Klägerin 125,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Mai 2019 an die Klägerin 179,78 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.06.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, für den Monat Juni 2019 an die Klägerin 164,27 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin bei jeder auf die vorgenannte Schuld erfolgende Zahlung eine Abrechnung zu erteilen.