Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens …
Leitsatz
Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehnt.
Gründe
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird gem. § 26 Abs. 3 StGHG abgelehnt.
Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, weil die Antragsteller die behaupteten wirtschaftlichen Einbußen nicht ausreichend substantiiert dargelegt haben.
Die Entscheidung ist mit der Mehrheit des § 26 Abs. 3 Satz 2 StGHG ergangen, so dass ein Widerspruch nicht zulässig ist.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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