Ein Übergangswohnheim für Aussiedler ist ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben im Sinne des § 10 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein Übergangswohnheim für Aussiedler ist ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben im Sinne des § 10 Abs 2 BauGB-Maßnahmengesetzes (BauGBMaßnG).