OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Ein Übergangswohnheim für Aussiedler ist ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben im Sinne des § 10 …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Übergangswohnheim für Aussiedler ist ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Vorhaben im Sinne des § 10 Abs 2 BauGB-Maßnahmengesetzes (BauGBMaßnG).