ArbG München · Bayern Beschluss zitiert von 1

Festsetzung des Gegenstandswerts in einem Arbeitsverfahren KI-Titel

Gegenstandswert · Arbeitsgericht · Beschluss

Arbeitsrecht

Tenor

Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt.

Gründe

1

Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen.