ArbG München · Bayern Beschluss zitiert von 1
Festsetzung des Gegenstandswerts in einem Arbeitsverfahren KI-Titel
Gegenstandswert · Arbeitsgericht · Beschluss
Arbeitsrecht
Tenor
Der Gegenstandswert wird auf € 23.125,00 festgesetzt.
Gründe
1 Zur Begründung wird auf den Schriftsatz der Antragsgegnervertreterin vom 21.08.2024 Bezug genommen.