EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Widerspruch gegen Gemeinschaftsmarke wegen Kostenverteilung KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Widerspruchsverfahren · Kostenverteilung · Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt · Markenrecht

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom14. September 2005 (Sache R 897/2004-1) wird aufgehoben, soweit sie der Klägerin auferlegt, die Aufwendungen von Juan Torrens Cuadrado und Josep Gilbert Sanz für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 600 Euro zu tragen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Portela & Companhia, SA, trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten des HABM.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2005 (Sache R 897/2004-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Juan Torrens Cuadrado und Josep Gilbert Sanz auf der einen und der Portela & Companhia, SA, auf der anderen Seite

Angaben zur Rechtssache

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