ArbG Bamberg · Bayern Beschluss zitiert von 1

Honorarfestsetzung bei anwaltlicher Tätigkeit KI-Titel

Honorar · RVG · Gegenstandswert · Anwaltspflichten · Festsetzung

Arbeitsrecht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,-- € festgesetzt, § 33 Abs. 1 RVG.