Ist die Verschaffung einer Arbeitsgelegenheit im Streit, so ist der Gegenstandswert auf die Hälfte des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist die Verschaffung einer Arbeitsgelegenheit im Streit, so ist der Gegenstandswert auf die Hälfte des voraussichtlich zu erzielenden Bruttoentgelts zu bemessen.