OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Beim Austritt von Wasser aus der Zu- oder Ableitung der Warmwasserdurchflußbatterie einer kombinierten Heiz …

Zivilrecht

Leitsatz

Beim Austritt von Wasser aus der Zu- oder Ableitung der Warmwasserdurchflußbatterie einer kombinierten Heiz- und Warmwasserbereitungsanlage ist Versicherungsschutz aus der Leitungswasserversicherung nach § 4 Nr. 1 VGB 62 auch dann zu gewähren, wenn sich die Leckstelle zwar außerhalb des Heizkessels, aber noch innerhalb der den Kessel einschließlich der Warmwasserdurchflußbatterie umgebenden Isolierung befunden hat und das ausgetretene Wasser zur Durchrostung des Heizkessels geführt hat.