AG Walsrode · Niedersachsen Urteil LS

Ein Haftpflichtversicherer ist nach § 152 VVG gegenüber seinem VN und damit auch gegenüber dem geschädigten …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Ein Haftpflichtversicherer ist nach § 152 VVG gegenüber seinem VN und damit auch gegenüber dem geschädigten Land von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der VN die Beschädigung eines Polizeifahrzeugs während einer Verfolgungsjagd billigend in Kauf genommen hat.

2. Dem geschädigten Land steht dann nur ein Anspruch gegen den Entschädigungsfonds nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 PflVG zu.