EuG Erste Kammer Beschluss zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren

Hensotherm AB gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Wortbildzeichen HENSOTHERM als Gemeinschaftsmarke – Nationale Wortmarke HENSOTHERM – Unzulässigkeit der Klage gegen die Nichtigerklärung – Fristen – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Juli 2004 (Sache R 614/2003-1) wegen Nichtigerklärung der Gemeinschaftsbildmarke HENSOTHERM

Angaben zur Rechtssache

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