Berichtigung von Schreibfehlern in Urteil über Schadensersatzforderung KI-Titel
Schreibfehler · Berichtigung · Schadensersatz · Gesamtschuldner · Zinsen
Zivilrecht
Tenor
Das Urteil wird wegen offensichtlichen Schreibversehens (Verwendung eines unpassenden Textbausteines) im Sachausspruch wie folgt berichtigt:
"Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.763,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.07.2012 aus 3.600,00 € und seit dem 08.12.2012 aus weiteren 163,75 € sowie weitere 359,50 € zu bezahlen."
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