AG Rheine · Nordrhein-Westfalen Schöffengericht Urteil

Freispruch aus tatsächlichen Gründen KI-Titel

Freispruch · tatsächliche Gründe · Strafverfahren

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte wird aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwenigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.