LAG Niedersachsen Urteil LS

Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich für …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben einen Anspruch auf Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen und Fahrzeiten, wenn diese Zeiten außerhalb der individuellen Arbeitszeit, aber innerhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit liegen.