LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 4 b. Zivilkammer Beschluss

LG Düsseldorf – 4b O 134/14

Zivilrecht Aufgehoben

Tenor

I. Gemäß § 148 ZPO wird der Rechtsstreit bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den gegen das Europäische Patent EP X gerichteten Einspruch (Az. X) ausgesetzt.

II. Der Streitwert wird vorläufig auf € 2.000.000,00 festgesetzt.

III. Der Verkündungstermin vom 03.05.2016 wird aufgehoben.

IV. Sollte das Patent entgegen der Prognoseentscheidung der Kammer aufrecht erhalten werden, soll - um eine zeitnahe Entscheidung nach dem Rechtsbestandsverfahren zu ermöglichen - nur für diesen Fall bereits jetzt

Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am

Donnerstag, den 13.10.2016, 14:00 Uhr, Saal 2.125

anberaumt werden.

Gründe

1

Düsseldorf, den 28.04.2016

2

4 b. Zivilkammer

3

Keine Beschlussgründe vorhanden.