LG Düsseldorf – 4b O 134/14
Zivilrecht Aufgehoben
Tenor
I. Gemäß § 148 ZPO wird der Rechtsstreit bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den gegen das Europäische Patent EP X gerichteten Einspruch (Az. X) ausgesetzt.
II. Der Streitwert wird vorläufig auf € 2.000.000,00 festgesetzt.
III. Der Verkündungstermin vom 03.05.2016 wird aufgehoben.
IV. Sollte das Patent entgegen der Prognoseentscheidung der Kammer aufrecht erhalten werden, soll - um eine zeitnahe Entscheidung nach dem Rechtsbestandsverfahren zu ermöglichen - nur für diesen Fall bereits jetzt
Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am
Donnerstag, den 13.10.2016, 14:00 Uhr, Saal 2.125
anberaumt werden.
Gründe
1
Düsseldorf, den 28.04.2016
2
4 b. Zivilkammer
3
Keine Beschlussgründe vorhanden.