LG Düsseldorf – 23 C 435/04
Zivilrecht
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.09.2004 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 78 C 2282/04 – abgeän-dert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, die auf dem Balkon seiner Woh-nung befindliche Parabolantenne zu entfernen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Voll-streckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.