Einzelfall zu den Fragen,
Leitsatz
1. Einzelfall zu den Fragen,
a) wann mit der Anlegung einer bestimmten Straße begonnen worden ist,
b) ob ein dem eigentlichen Straßengrundstück benachbarter Grünstreifen ein Bestandteil der Straßenanlage ist,
c) ob ein Gebäude "an" einer bestimmten Straße errichtet ist.
2. Zur Anwendung der Kostenspaltung bedarf es außer einer in der Satzung nur allgemein vorgesehenen Möglichkeit noch einer speziellen Regelung, für welche Straße und für welche Teile der Straßenanlage die Kostenspaltung durchgeführt werden soll.
3. Die Gemeinden sind nach § 15 PrFlG berechtigt, die Anliegerbeiträge für Eckgrundstücke für alle Straßenfronten in voller Höhe zu erheben.
4. Ein Beitragsbescheid bedarf nach § 15 PrFlG grundsätzlich der Angabe des maßgeblichen Baufalls. Diese Angabe ist jedoch entbehrlich, wenn überhaupt nur ein einziger Baufall vorliegt.