EuG Dritte Kammer Beschluss

Staatliche Beihilfen – Anfechtbare Handlung

SP Entertainment Development GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Klägerin, die SP Entertainment Development GmbH, trägt die gesamten Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll