Staatliche Beihilfen – Anfechtbare Handlung
SP Entertainment Development GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Staatliche Beihilfen – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit
Europarecht
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin, die SP Entertainment Development GmbH, trägt die gesamten Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll