OLG Düsseldorf – I-22 U 97/10
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. April 2010 verkünde-te Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelas-sen, die Vollstreckung der Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.