In Niedersachsen kann das Katasteramt für das Herstellen von Lageplänen (§ 2 Abs 2 BauvorlagenVO (BauVorlV …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
In Niedersachsen kann das Katasteramt für das Herstellen von Lageplänen (§ 2 Abs 2 BauvorlagenVO (BauVorlV ND)) durch Kostenordnung festgelegte Gebühren berechnen, die auch den Wert des Bauvorhabens berücksichtigen.