Nachträgliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage sind im Rechtsmittelzulassungsverfahren grundsätzlich zu …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nachträgliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage sind im Rechtsmittelzulassungsverfahren grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb der Antragsfristen dargelegt werden.