OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Nachträgliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage sind im Rechtsmittelzulassungsverfahren grundsätzlich zu …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Nachträgliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage sind im Rechtsmittelzulassungsverfahren grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb der Antragsfristen dargelegt werden.