Ist der VN mit der Rückholung seines entwendeten Fahrzeugs im Auftrag und auf Kosten des Versicherers …
Zivilrecht
Leitsatz
Ist der VN mit der Rückholung seines entwendeten Fahrzeugs im Auftrag und auf Kosten des Versicherers einverstanden, so ist das Fahrzeug "wieder zur Stelle gebracht" i. S. d. § 13 Abs. 7 AKB, wenn es behördlich freigegeben war und in den Besitz von Mitarbeitern der Firma gelangt ist, die mit seiner Rückholung beauftragt worden sind.