OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 15. Zivilsenat Beschluss zitiert von 4

OLG Düsseldorf – 15 U 230/09

Zivilrecht

Tenor

Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.