Das Recht des Nachbarn auf Beachtung der Abstandsvorschriften findet seinen Inhalt und seine Grenzen in § 25 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das Recht des Nachbarn auf Beachtung der Abstandsvorschriften findet seinen Inhalt und seine Grenzen in § 25 Abs. 1 HBO (st. Rspr. des Senats).
2. Die Einhaltung des Lichteinfallwinkels (§ 25 Abs. 4 Nr. 1b, Abs. 6 Satz 2 HBO) bietet noch keine Gewähr für die ausreichende Besonnung und Belichtung i.S. des Abs. 1. Sie ist nur ein von mehreren Voraussetzungen für eine Ausnahme von Abstandsvorschriften nach § 25 Abs. 4 Nr. 1b HBO).
3. Zur Frage, wann ein illegaler Zustand auf dem Grundstück des Klägers dessen rechtserhebliche Beeinträchtigung ausschließt.