Der verletzte Insasse eines Pkw kann, wenn an dem Unfall nur die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge …
Zivilrecht
Leitsatz
Der verletzte Insasse eines Pkw kann, wenn an dem Unfall nur die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge mitgewirkt hat, den Halter des gegnerischen Fahrzeugs auf vollen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber braucht sich bei der Geltendmachung der auf ihn übergegangenen Ansprüche die Betriebsgefahr des den verletzten Insassen befördernden Pkw nicht anrechnen zu lassen.