Der Nachweis der Drogenabstinenz kann in der Regel nur durch von der Straßenverkehrsbehörde überraschend …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Der Nachweis der Drogenabstinenz kann in der Regel nur durch von der Straßenverkehrsbehörde überraschend angesetzte mehrfache ärztliche Untersuchungen geführt werden.