OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 10. Zivilsenat Versäumnisurteil

Streitwert: 51.898,66 € (10.686,66 € + 23.562 € + 13.650 € + 4.000 €)

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. Juli 2009 verkündete Urteil der 6. Zivikammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird mit derMaßgabe zurückgewiesen, dass es zu Ziffer 2 des Urteilstenors heißen muss:

Der Beklagte wird verurteilt, die in den dem Schriftsatz vom 29.06.2007 beigefügten Lageplänen (Bl. 36 und 37 der Akte) markierten und von ihm genutzten Gewerbeflächen in der Liegenschaft A.-Platz 00 in 00000 B.-Stadt, und zwar 51 qm Ladenfläche im Erdgeschoss und 45 qm Nebenfläche im Untergeschoss, zu räumen und an die C.-AG in D.-Stadt, E.-Straße 00, vertreten durch ihre Vorstände F. und G., herauszugeben.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Streitwert: 51.898,66 € (10.686,66 € + 23.562 € + 13.650 € + 4.000 €)