AG Schöneberg · Berlin Beschluss

Beschwerde gegen Grundbucheintragung KI-Titel

Grundbuch · Beschwerde · Eintragung · Vertretung · Zwischenverfügung

Sachen- und Grundstücksrecht

Tenor

In der Grundbuchsache von ---

Antragsteller: .

M. L., F. Straße, ...

A. L., F. Straße, ... B., als gesetzliche Vertreterin für J. W. L., F. Straße, ...B.

J. S. L., F. Straße, ...B.,

- vertreten durch Notar S. S.-B., W. Platz, ...B. -

wird der Beschwerde vom 21.02.2023 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Kammergericht zur Entscheidung vorgelegt.

Gründe

1

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung (Zwischenverfügung vom 02.01.2023) wird verwiesen.

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