LG Hagen · Nordrhein-Westfalen Strafabteilung Urteil

Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen sowiedes schweren sexuellen Missbrauchs von …

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen sowiedes schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen schuldig.

Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, derenVollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagensowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, soweit er verurteilt wurde.Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrenssowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Angewandte Vorschriften: § 176 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 05.11.2008, § 176aAbs. 2Nr. 1, Abs. zweiter Hs. StGB in der Fassung vom 01.04.2004, 53, 46a.Nr. 1, 49,56 Abs. 1, Abs. 2 StGB