VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rückweisung

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 19. Januar 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die nachfolgenden Schreiben des Beschwerdeführers veranlassen keine davon abweichende Entscheidung.