VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Wird nach dem Abbruch eines alten Gebäudes an der gleichen Stelle unter Erweiterung der Grundfläche ein neues …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Wird nach dem Abbruch eines alten Gebäudes an der gleichen Stelle unter Erweiterung der Grundfläche ein neues Bauwerk errichtet, handelt es sich nicht im die genehmigungsfreie Reparatur des alten Gebäudes.

2. Wenn in einem begrenzten Gebiet gegen mehrere illegale Bauwerke eingeschritten werden muß, steht es im pflichtgemäßem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, wann und bei welchem Bauwerk sie mit ihren Maßnahmen beginnt. Die Bauaufsichtsbehörde muß sich jedoch für die Wiederherstellung bauordnungsgemäßer Zustände in einem begrenzten Gebiet bestimmte Regeln setzen und diese auch befolgen.