Die Vergrößerung des Gartens eines Wohngrundstückes ist unzulässig, wenn dies durch eine Abtrennung einer …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Vergrößerung des Gartens eines Wohngrundstückes ist unzulässig, wenn dies durch eine Abtrennung einer Teilfläche eines angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückes von einer Größe von 650 qm erfolgt.