Korrektur von Schreibfehlern in Beschluss KI-Titel
Schreibfehler · ZPO § 319 · Beschlusskorrektur
Zivilrecht
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 17.07.2019 - 13 W 25/19 - wird wegen offensichtlichen Schreibversehens entsprechend § 319 ZPO dahingehend korrigiert, dass es unter I. im ersten Absatz in Zeile 14 statt „83.000 €“ heißt „380.000 €“ und auf S. 5 im vierten Absatz statt “Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.02.2018 – 9 U 120/17“ heißt “Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 05.02.2018 – 9 U 120/17“.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.