VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten. Die Klage ist unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren.

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