Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten. Die Klage ist unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren.
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