EuGH Urteil

EuGH – C-192/88

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

1 ) Die gegenüber dem ersten Klageantrag in der Rechtssache 192/88 erhobene Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen .

2 ) Hinsichtlich des zweiten Klageantrags wird die Klage in der Rechtssache 192/88 für unzulässig erklärt .

3 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten .