Religiös geprägte Ahmadis müssen im Falle ihrer Rückkehr nach Pakistan mit politischer Verfolgung rechnen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Religiös geprägte Ahmadis müssen im Falle ihrer Rückkehr nach Pakistan mit politischer Verfolgung rechnen, weil die Art 298 B, 298 C, 295 C PPC darauf gerichtet sind, gläubigen Angehörigen der Gemeinschaft die religiöse Identität zu nehmen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).