AG Hamburg-Barmbek Beschluss

Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor, § 319 ZPO

Zivilrecht

Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 02.10.2025 wird im Tenor wie folgt berichtigt:

Anstatt einer Verurteilung zur Zahlung von 609,99 € lautet der Tenor in Nr. 1 wie folgt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 587,41 € € nebst Zinsen hieraus in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.12.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Gründe

1

Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor, § 319 ZPO. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich unzweifelhaft, dass dem Klagantrag in Höhe von Beträgen von 550,01 € und 37,40 €, also in Höhe eines Betrags von insgesamt 587,41 €, stattgegeben wurde. Unter Berücksichtigung der Klagabweisung in Höhe von 353,53 € war die Beklagte daher zur Zahlung eines Betrags von 587,41 €, nicht 609,99 €, zu verurteilen.