Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor, § 319 ZPO
Tenor
Das Endurteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 02.10.2025 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Anstatt einer Verurteilung zur Zahlung von 609,99 € lautet der Tenor in Nr. 1 wie folgt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 587,41 € € nebst Zinsen hieraus in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.12.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Gründe
Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor, § 319 ZPO. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich unzweifelhaft, dass dem Klagantrag in Höhe von Beträgen von 550,01 € und 37,40 €, also in Höhe eines Betrags von insgesamt 587,41 €, stattgegeben wurde. Unter Berücksichtigung der Klagabweisung in Höhe von 353,53 € war die Beklagte daher zur Zahlung eines Betrags von 587,41 €, nicht 609,99 €, zu verurteilen.