Eine ungleiche Vergütung gleicher Arbeit, von der mehr Frauen als Männer betroffen sind, verletzt nicht Art …
Arbeitsrecht
Leitsatz
Eine ungleiche Vergütung gleicher Arbeit, von der mehr Frauen als Männer betroffen sind, verletzt nicht Art 119 EWG-Vertrag, wenn die ungleiche Vergütung dadurch objektiv gerechtfertigt ist, daß die Betroffenen beruflich unterschiedlich qualifiziert sind.