OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Nach Anordnung einer Nachlassverwaltung kann eine Nachlassforderung nur gegen den Verwalter, nicht aber gegen …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Nach Anordnung einer Nachlassverwaltung kann eine Nachlassforderung nur gegen den Verwalter, nicht aber gegen den Erben prozessual geltend gemacht werden; die Nachlassabsonderung soll den Erben nicht nur vor einer Haftung mit dem Eigenvermögen, sondern auch vor der persönlichen Einbeziehung in einen Nachlassrechtsstreit schützen.

2. Aus der Abweisung einer Klage als unzulässig folgt nicht die Unzulässigkeit der Widerklage.