OLG Hamm – I-4 U 16/11
Zivilrecht
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2011 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.