OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Zivilsenat Urteil

OLG Hamm – I-4 U 16/11

Zivilrecht

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2011 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.