VGH Baden-Württemberg 2. Senat Beschluss

Festsetzung des Streitwerts auf 590 Euro KI-Titel

Streitwert · GKG · Verwaltungsgerichtshof · Beschluss

Verwaltungsrecht

Tenor

Der Streitwert des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof wird auf 590,- EUR festgesetzt (§§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 3 GKG).

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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